Lohnen sich Nießbrauchdepots nur für junge Millionäre?
Übertragung per Nießbrauch ist hauptsächlich bei Immobilien bekannt: die Immobilie wird übertragen, der Schenker behält die Miete per Nießbrauch. Dass dies auch mit Depots funktioniert, ist bisher wenig bekannt.
Tatsächlich ist der Steuerspareffekt am größten, wenn der Schenker die Übertragung zu einem Zeitpunkt vornimmt, an dem er selbst noch recht jung ist und seine statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Denn der Schenkende behält sich die Nutzung der Erträge wie Dividenden oder Zinsen vor und je länger er diese laute Statistik nutzen wird, desto stärker wird der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens reduziert. Werden die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge frühzeitig wiederholt genutzt, können so mehrere Millionen Euro etwa an eigene Kinder ohne Zahlungen an das Finanzamt übertragen werden.
Was bringt das dann einer Großmutter mit 81 Jahren? Wenn die Großmutter einen Sohn und einen Enkel hat, haben diese zusammen einen persönlichen Freibetrag von 600.000 Euro. Überträgt sie aber 900.000 Euro an die beiden und behält sich den Nießbrauch der angenommenen Erträge von fünf Prozent im Jahr vor, kann auch das steuerfrei sein. Denn trotz des relativ hohen Alters entspricht dieser Vorbehalt einem Kapitalwert von 316.980 Euro. Wenn sie noch mindestens drei Jahre lebt, läge der Übertragungswert mit 583.020 Euro unter der Summe der persönlichen Freibeträge und könnte damit steuerfrei übertragen werden.
Der Nießbrauch bietet auch bei kleineren Beträgen einen Vorteil: gerade bei entfernteren Verwandten, unverheirateten Lebenspartnern oder Freunden ist die Freibetragsgrenze von 20.000 Euro schnell erreicht. Da kann der frühzeitige Einsatz eines Nießbrauchdepots Spielraum bringen. Zusätzlich kann es Hinterbliebene gerade in der ersten Trauerzeit vor gar nicht so seltenen Finanzlücken schützen. Denn bis ein Erbe geregelt ist, ist der Zugriff auf viele Gelder oft gar nicht oder nur sehr beschränkt möglich. Bei einem Nießbrauchdepot ist das anders. Die Einschränkungen enden mit dem Tod des Nießbrauchnehmers und der Depotinhaber kann ab diesem Zeitpunkt frei darüber verfügen.